Tipps zur Umsetzung
Was Sie vor der Bewerbung wissen sollten
Die Kinder der teilnehmenden Einrichtungen im Programmteil Milch können während des gesamten Schul- und Kitajahres mit zwei kostenlosen Portionen Trinkmilch oder Joghurt pro Woche versorgt werden. Eine Portion Milch entspricht für Kita-Kinder 200 ml, für Schulkinder 200 ml oder 250 ml. Eine Portion Joghurt entspricht 150 g. Während der Schulferien oder Schließzeiten der Kitas pausiert die Belieferung. Beachten Sie hierzu die Lieferzeiträume im Programmteil Milch.
Der Bezug der Produkte ist für die Einrichtungen kostenlos. Die Organisation vor Ort übernehmen die Einrichtungen selbst. Hierzu gehört die Verteilung der Produkte auf die Klassen oder Gruppen, evtl. die Rückgabe von Kisten und das Quittieren der Lieferscheine und Liefernachweise für Ihren Lieferbetrieb.
Bitte beachten Sie darüber hinaus unbedingt die Teilnahmebedingungen und die Hygieneempfehlungen.
Klären Sie vorab:
- Wer sind die Ansprechpersonen und deren Vertreter?
- Wer nimmt die Milch oder den Joghurt regelmäßig in Empfang (und Vertreter)?
- Wer unterschreibt die Formulare?
- Gibt es Lagermöglichkeiten in der Schule?
- Sind ausreichend Materialien (Becher, Schalen, Löffel etc.) vorhanden bzw. welche Möglichkeiten der Beschaffung gibt es? (Förderverein, Sponsoring, Elterneinbindung….)
- Wer transportiert die Milch oder Joghurt in die Klassen oder Gruppen?
- Wer portioniert die Milch oder den Joghurt?
- Wie können Verpackungen entsorgt werden?
Für die Teilnahme am EU-Schulprogramm NRW, Programmteil Milch, können sich Grund- und Förderschulen mit Primarstufe und Kitas aus ganz NRW bewerben. Hat eine Einrichtung eine positive Rückmeldung zur Teilnahme am Programmteil Milch erhalten, so nimmt die Einrichtung mit der im Bewerbungsverfahren angemeldeten Kinderzahl für ein Schul- bzw. Kitajahr am Programm teil. Bei Förderschulen können zusätzlich zur Primarstufe auch Einsteigerklassen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 teilnehmen.
Eine Bewerbung mit der gesamten Einrichtung ist möglich, aber nicht verpflichtend. Sollte nicht die gesamte Einrichtung am Programm teilnehmen, geben Sie bitte die entsprechende Kinderanzahl an, die am Programm teilnehmen soll. Um hier zu einer realistischen Zahl zu kommen, fragen Sie optimaler Weise die Teilnahme bei den Familien ab. Wenn Sie bereits in den Vorjahren am EU-Schulmilchprogramm teilgenommen haben, haben Sie zudem eine gute Orientierung, wie viele Kinder der Einrichtung im Schnitt teilnehmen. Bitte bedenken Sie auch: damit sich die Anlieferung für die jeweilige Einrichtung lohnt, sollte eine nennenswerte Anzahl an Kindern teilnehmen.
Es werden 400 ml (bzw. 500 ml für Schulkinder bei 250 ml Päckchen) pro Woche und Kind gefördert. Haben Sie Lagermöglichkeiten an Ihrer Einrichtung, genügt eine Lieferung an einem Tag pro Woche. Das erspart dem Lieferbetrieb viele Fahrwege und schont auch die Umwelt. Jedoch soll die Milch oder der Joghurt über die ganze Woche verzehrt werden.
Die Teilnahme zum EU-Schulprogramm NRW, Programmteil Milch gilt für ein ganze Schul- bzw. Kitajahr. Für jedes Schul- bzw. Kitajahr ist eine erneute Bewerbung notwendig. Die relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren werden rechtzeitig vor Start des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Der Verzehr findet i.d.R. vormittags statt, da hier alle Kinder anwesend sind. Bleiben Reste übrig, können diese in den offenen Ganztags-Bereich oder in den Kita-Nachmittag gegeben werden.
Eine Abgabe der Produkte zusammen mit der Mittagsmahlzeit, z.B. als Nachtisch, die Verwendung der Produkte für die Zubereitung von Mahlzeiten, wie z.B. Grießbrei oder das Vermischen von Trinkmilch mit gezuckerten Produkten wie z.B. Kakaopulver ist nicht zulässig.
Gefördert werden kann Frisch- und H-Milch (auch laktosefrei) in Bio-Qualität oder konventioneller Variante, ebenso wie Naturjoghurt (bio oder konventionell) ab Fettgehaltsstufe 1,5 %.
Die pädagogische Begleitung in der Schule
Die teilnehmenden Einrichtungen begleiten das EU-Schulprogramm mit pädagogischen Maßnahmen. Die Kinder sollen lernen und erfahren, was zu einem gesunden (Schul-) Frühstück dazu gehört und wo die Lebensmittel herkommen, die sie täglich essen. Begleitende Aktionen können z.B. eine Unterrichtseinheit zum Thema „Ernährung“, ein Besuch auf dem Bauernhof, das Anlegen eines Schulgartens oder ein Projekttag zum Thema sein. Konzeption und Durchführung liegen in der Verantwortung der teilnehmenden Schulen. Wichtig ist: Schon kleine Veränderungen zeigen Wirkung!
Beispiele für begleitende Aktionen:
- Ein kleiner Kräutergarten auf der Fensterbank bringt nicht nur „Grün“ ins Klassenzimmer. Die Kinder können z.B. Kresse selbst aussäen und „nach der Ernte“ ihr Pausenbrot damit verfeinern.
- Fördern Sie die Kreativität Ihrer Schüler: Fordern Sie die Kinder auf, sich Ideen und Rezepte für Obst- und Gemüsesnacks auszudenken.
- Die Einbindung der Thematik im Rahmen der Nachmittagsbetreuung oder im Projektunterricht.
- Planen Sie einen Aktionstag "fit und gesund“.
- Besuche nahe gelegener Obst- oder Milchhöfe machen erfahrbar, wie Obst und Gemüse wächst, gedeiht und geerntet wird bzw. wo die Milch herkommt.
Hier finden Sie unser Angebot an pädagogischen Begleitmaßnahmen.
Bitte dokumentieren Sie die an Ihrer Schule durchgeführten Begleitmaßnahmen. Dies kann über Vermerke, Unterrichtsmaterial, Lehrpläne usw. erfolgen.
Eine jährliche Abfrage der Begleitmaßnahmen erfolgt mit der Bewerbung zum nächsten Schuljahr.
Im Rahmen von Kontrollen muss die Einrichtung erklären können, wie die pädagogischen Begleitmaßnahmen umgesetzt wurden.
Bei den pädagogischen Begleitmaßnahmen unterstützen wir Ihre Einrichtung, indem wir Ihnen auf unserer Website kostenloses Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen. Darüber hinaus fördern wir pro Schul- bzw. Kitajahr eine gewisse Anzahl an Besuchen von Landfrauen und der Verbraucherzentrale NRW. Kosten, die an den Einrichtungen entstehen, z.B. für einen Bauernhofbesuch, können aktuell nicht erstattet werden.
Alles rund um das Thema Lieferbetrieb
Sie haben drei Möglichkeiten, einen Lieferbetrieb zu finden bzw. sich finden zu lassen: Wichtig dabei: Milch und/oder Joghurt dürfen nur von einem zugelassenen Lieferbetrieb bezogen werden.
Möglichkeit 1: Sie finden in der Lieferbetriebssuche einen passenden Lieferbetrieb.
Möglichkeit 2: Möchten Sie sich von einem Lieferbetrieb beliefern lassen, der noch nicht zugelassen ist, muss dieser zuerst einen Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) stellen. Den Antrag auf Zulassung und weitere wichtige Informationen findet Ihr Lieferbetrieb hier.
Möglichkeit 3: Ein Lieferbetrieb findet Ihre Schule über die Schulsuche.
Wichtig: Sie haben freie Lieferbetriebswahl. Wir weisen zu keinem Zeitpunkt einer Einrichtung einen Lieferbetrieb zu!
Bei der Teilnahme am Schulprogramm sind die §§ 55, 95, 98 und 99 SchulG NRW sowie der § 331 Abs. 1 StGBunbedingt zu beachten. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für Schulen und Schulträger und Unternehmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in der Information des MSW NRW zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich.
Klären Sie u.a. folgende Fragen: Wie oft pro Woche werden Sie von Ihrem Lieferbetrieb beliefert? Wo soll die Milch bzw. der Joghurt angeliefert werden und zu welcher Uhrzeit muss es spätestens an der Einrichtung sein? Welches Produkt kann Ihr Lieferbetrieb überhaupt liefern? Wie erfolgt die Rückgabe des Leergutes? Sind Kinder mit Laktoseintoleranz an der Einrichtung? Kann der Lieferbetrieb laktosefreie Milch liefern?
Preis und Menge brauchen Sie nicht zu klären, denn die sind bereits festgelegt. Der Lieferbetrieb erhält vom Land einen Festpreis inklusive Transport- und Logistikkosten pro Portion Milch oder Joghurt. Die insgesamte Menge ergibt sich aus der Gesamtschülerzahl.
Sie können die Anzahl der Portionen pro Woche auch auf Milch und Joghurt aufteilen.
Bitte beachten Sie, dass es sich beim Joghurt um Naturjoghurt handelt, der von den Kindern je nach Hersteller oft als säuerlich empfunden wird. Im Zweifel können Sie die Aufteilung der Produkte bei Ihrem Lieferbetrieb wechseln. Dieser muss dafür jedoch für die Förderung einen Änderungsantrag stellen.
Es gilt das gleiche Prinzip wie bei der normalen Mittagsverpflegung auch: Sprechen Sie mit den Eltern! In den meisten Fällen wissen die Eltern bzw. das Kind, ob eine Allergie vorliegt und welche Lebensmittel gemieden werden müssen. Es empfiehlt sich, bei den Eltern abzufragen, ob Allergien bekannt sind. Gleichzeitig können Sie für die Kinder mit einer Allergie die jeweilige Notfallnummer erfragen.
Manche Lieferbetriebe können auch laktosefreie Milch liefern.
Wenn Sie alles mit dem Lieferbetrieb vereinbart haben, füllen Sie die aktuelle Liefervereinbarung aus und geben sie Ihrem Lieferbetrieb unterschrieben mit. Bitte beachten Sie, dass für jeden Ihrer Schul- oder Kitastandorte eine separate Liefervereinbarung ausgefüllt werden muss. Den Rest erledigt Ihr Lieferbetrieb. Er reicht die Liefervereinbarung gemeinsam mit seinem Antrag auf Bewilligung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ein. Anschließend erhält er vom LANUV einen Zuwendungsbescheid für das gesamte Schul- bzw. Kitajahr. Sobald Ihr Lieferbetrieb diesen Bescheid erhalten hat, darf er Ihre Einrichtung mit Milch und/oder Joghurt beliefern.
Den frühesten Lieferstart entnehmen Sie bitte dem Anschreiben zur Zusage. In der Regel beginnt die Lieferung 2-3 Wochen nach dem Start des Schuljahres.
Nachdem Sie Ihrem Lieferbetrieb die unterschriebene Liefervereinbarung mitgegeben haben und dieser den Antrag auf Bewilligung bei der zuständigen Behörde (LANUV) eingereicht hat, erfolgt die Prüfung des Bewilligungsantrages. Anschließend erhält der Lieferbetrieb vom LANUV den Zuwendungsbescheid, aus diesem geht der genaue Beginn der Lieferung hervor; Ihr Lieferbetrieb wird Sie darüber informieren.
Wichtiger Hinweis: Die Belieferung darf erst starten, wenn dem Lieferbetrieb der Zuwendungsbescheid des LANUV vorliegt! Vorzeitig gelieferte Ware ist nicht förderfähig, der Lieferbetrieb erhält hierfür keine Vergütung.
Der Zulassungsbescheid als Lieferbetrieb stellt nicht die Bewilligung für die Lieferungen dar.
Das EU-Schulprogramm NRW lebt von der guten Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und Lieferbetrieben. Sprechen Sie daher mit Ihrem Lieferbetrieb, wenn Sie Wünsche oder auch Anmerkungen haben. Im Gegenzug achten Sie bitte darauf, die Liefernachweise zeitnah (innerhalb einer Woche) zu quittieren, damit Ihr Lieferbetrieb auch das Geld für seine Leistungen erhält.
Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Lieferbetrieb frühzeitig informieren, wenn
- Klassenfahrten anstehen,
- bewegliche Feiertage,
- Klassenausflüge
- oder Elternsprechtage stattfinden.
Benötigen Sie in diesen Fällen keine Milch-Lieferung, bestellen Sie die Lieferung frühestmöglich, spätestens jedoch 14 Tage vorher ab.
Das Wichtigste vorab: Sie haben mit der Abrechnung nichts zu tun, darum kümmert sich Ihr Lieferbetrieb. Ihre Mitarbeit ist aber unerlässlich! Zum einen liegt jeder Lieferung ein Lieferschein bei, den Sie bitte an der Schule aufbewahren. Zum zweiten händigt Ihr Lieferbetrieb Ihnen einmal im Abrechnungszeitraum einen Liefernachweis aus.
Der Liefernachweis ist an einer Stelle zu unterschreiben und mit dem Einrichtungsstempel zu versehen: Bitte quittieren Sie einmal den Liefernachweis (Tabelle) unten auf der Seite mit Ihrer Unterschrift und fügen Ihren Einrichtungsstempel bei. Wir empfehlen, dass Sie sich eine Kopie für Ihre Unterlagen machen.
Bitte beachten Sie: Ohne den unterschriebenen und gestempelten Liefernachweis bekommt Ihr Lieferbetrieb kein Geld erstattet. Daher geben Sie bitte den Liefernachweis innerhalb einer Woche an Ihren Lieferbetrieb zurück.
Die mehrmalige Überschreitung dieser Frist kann zum Ausschluss Ihrer Einrichtung aus dem Programm führen.
Das EU-Schulprogramm NRW lebt von der guten Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und Lieferbetrieben. Sprechen Sie daher mit Ihrem Lieferbetrieb, wenn Sie Wünsche oder auch Anmerkungen haben. Weisen Sie ihren Lieferbetrieb darauf hin, wenn Sie mit der Qualität der gelieferten Erzeugnisse nicht zufrieden sind.
Raum dafür gibt es auf dem Liefernachweis, den Ihnen Ihr Lieferbetrieb zur Abzeichnung vorlegt. Natürlich haben Sie die auch die Möglichkeit, Ihren Lieferbetrieb zu wechseln.
Das Lieferverhältnis kann von der Bildungseinrichtung oder dem Lieferbetrieb gekündigt werden. Die Kündigung des Lieferverhältnisses muss mit mindestens drei Wochen vor Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen. Zeitgleich, also mindestens drei Wochen vorher, muss das LANUV per E-Mail (schulmilch@lanuv.nrw.de) über die Kündigung informiert werden. Die Benachrichtigung des LANUV hat von dem Partner zu erfolgen, der das Verhältnis kündigen möchte. Bei fristgerechter Benachrichtigung endet das Lieferverhältnis zum Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums.
Der Lieferbetrieb ist über jede Änderung der Kinderzahl zu informieren. Ändert sich die Kinderzahl um mehr als 5 Kinder bzw. bei Einrichtungen ab einer Größe von 300 Kindern um mehr als 3 % der Kinderzahl, muss eine neue Liefervereinbarung ausgefüllt und dem Lieferbetrieb mitgegeben werden. Dieser reicht die Liefervereinbarung unverzüglich beim LANUV ein. Es gilt zu beachten, dass eine Erhöhung der Kinderzahl über die Toleranzgrenze hinaus im laufenden Abrechnungszeitraum nicht berücksichtigt werden kann. Die über die Toleranzgrenze hinausgehenden neuen Kinder können bei einer Kinderzahlerhöhung hinaus in der Regel ab dem folgenden Abrechnungszeitraum mitberücksichtigt werden, jedoch frühestens nachdem der Lieferbetrieb einen entsprechenden Änderungsbescheid durch das LANUV erhalten hat. In jedem Falle der Kinderzahlreduzierung (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Toleranz) ist die Liefermenge umgehend zu reduzieren, auch wenn der Bescheid erst später angepasst wird. Es können zu keinem Zeitpunkt mehr Kinder gefördert werden als tatsächlich anwesend sind.
Die Einrichtung verpflichtet sich, die Einzellieferscheine jeder Lieferung 6 Jahre aufzubewahren.
Alles rund um das Thema Hygiene
Einrichtungen, die lediglich am Programmteil Milch teilnehmen, müssen keine gesonderten Waschbecken vorhalten.
Die hygienischen Voraussetzungen in der Einrichtung müssen erfüllt sein.
- Die Frischmilch, ESL-Milch, der Joghurt und bereits geöffnete Packungen (auch H-Milch) müssen gekühlt bei maximal 8ºC gelagert werden.
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss beachtet werden.
- Geöffnete Frisch- und ESL-Milch sowie Joghurt sollten innerhalb von bis zu 5 Tagen aufgebraucht werden, H-Milch innerhalb von 7 Tagen.
Weitere Hinweise rund um das Thema Hygiene entnehmen Sie der Hygieneinformation und Belehrung.
Sonstiges
Bei den unangemeldeten Vor-Ort-Kontrollen wird geprüft, ob die Dokumentation der Lieferungen erfolgt ist, d.h., dass alle Lieferscheine ordnungsgemäß an der Schule aufbewahrt wurden. Natürlich wird auch kontrolliert, ob das Poster gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht ist. Die pädagogische Begleitung des Programms wird anhand der von der Einrichtung geforderten Dokumentation überprüft. Zudem wird die Gesamtdurchführung des Programms betrachtet.
Ja, teilnehmende Schulen, Kitas und zugelassene Lieferbetriebe können das Schulprogramm-Logo nutzen. Das Bild steht hier zum Download zur Verfügung.
Das EU-Schulprogramm NRW soll klar abgegrenzt von anderen Maßnahmen und vor allem als eigenständiges Projekt durchgeführt werden. Ein deutlicher Mehrwert soll in jedem Fall sichtbar werden. Aber natürlich können Organisationsstruktur und Durchführung anderer Programme beibehalten werden, so lange sie den Teilnahmebedingungen des EU-Schulprogramms NRW entsprechen (z.B. Verzehr vormittags).