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Bedeutung der Teilnahme

Die teilnehmenden Kitas, Grund- und Förderschulen können ihre Kinder regelmäßig mit Trinkmilch und/oder Naturjoghurt versorgen, welches von zugelassenen Lieferbetrieben 2 mal pro Woche geliefert wird. Die Produkte können als Snack verzehrt oder zum beispielsweise zur Zubereitung eines Müsli-Frühstücks genutzt werden. Die Organisation des Programms vor Ort ist flexibel und individuell möglich. Die Einrichtungen legen fest, was am besten zum Alltag passt. Neben dem Verzehr von Milchprodukten legt das EU-Schulprogramm einen Schwerpunkt auf begleitende Aktionen, wie z.B. die Thematisierung gesunder Ernährung im Unterricht, die Durchführung eines Projekttages, den Besuch einer Landfrau oder die Besichtigung eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Ziele des Programmteils Milch

In Kitas, Grund- und Förderschulen gehören Milch und Milchprodukte neben Obst, Gemüse und Getreideprodukten zu einer gesunden Pausenverpflegung dazu. Durch die pädagogische Begleitung des Programms sollen die Ernährungskompetenzen der Kinder nachhaltig gefördert werden.

Zielgruppe des Programmteils Milch

Zielgruppe des EU-Schulprogramms NRW Programmteil Milch sind Kitas, Grund- und Förderschulen mit Primarstufe des Landes NRW. Da nicht alle Kinder Milchprodukte vertragen, besteht die Möglichkeit nur einen Teil der Kinder der Einrichtung zum Programm anzumelden.

Für Förderschulen gilt: teilnehmen müssen ein Teil der Kinder der Primarstufe (Klassen 1 - 4). Einsteigerklassen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 können dann ebenfalls teilnehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Programmteil Milch

Die teilnehmenden Einrichtungen können sich entscheiden, ob sie den Kindern Trinkmilch, Naturjoghurt oder einen Mix aus beiden Produkten anbieten möchten. Grundsätzlich sind pro Kind pro Woche 2 Portionen Milch oder Joghurt vorgesehen. Eine Portion Milch entspricht 200 ml. Eine Portion Joghurt entspricht 150 g. Insgesamt werden Ihnen demnach pro Woche pro Kind 400 ml Trinkmilch oder 300 g Joghurt oder 200 ml Milch und 150 g Joghurt geliefert.

Grundschüler können in Ausnahmefällen auch 250 ml Portionen erhalten, wenn diese als einzeln abgepackte Portion vom Lieferbetrieb bereit gestellt werden kann. 

Alle interessierten Einrichtungen müssen sich um eine Teilnahme bewerben. Auf der Website wird das Online-Bewerbungsverfahren i.d.R. von Mitte März bis Mitte April frei geschaltet. Die Bewerbung ist ausschließlich online möglich.

Das sind die Bewertungskriterien im Bewerbungsprozess:

Entscheidend für die Teilnahme am Programm ist nicht der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung, sondern ein kriteriengesteuertes Auswahlverfahren.

  • Das EU-Schulprogramm NRW richtet sich vor allem an Einrichtungen mit besonderer sozialer Bedarfslage.
  • Die Einbindung der Thematik „gesunde Ernährung“ in den Kita- bzw. Schulalltag durch Aktionen und Projekte wird positiv bewertet.