Downloads für Lieferbetriebe im Programmteil Milch

Zulassung
Wenn Sie Interesse daran haben, als Lieferant im Rahmen des EU Schulprogramm NRW, Programmteil Milch aktiv zu werden, benötigen Sie in einem ersten Schritt eine Zulassung als Lieferbetrieb für das EU Schulprogramm NRW. Der Zulassungsantrag ist beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zu stellen. Die Zulassung als Lieferbetrieb ist nicht ausreichend, um Schulen oder Kitas zu beliefern. Diese darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Bei einer vorherigen Lieferung ist keine Erstattung im Rahmen des EU Schulprogramm NRW möglich.
Wenn sich nach erfolgreicher Zulassung Ihre Anschrift, Ihre Firmierung oder die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern, stellen Sie bitte einen Änderungszulassungsantrag.
Sollten Sie Fragen zur (Änderungs-)Zulassung und den damit verbunden Kriterien haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des LANUV wenden.
Bewilligung
Um ggf. Einrichtungen beliefern zu können, müssen Sie einen entsprechenden Zuwendungsbescheid vom LANUV erhalten haben. Dafür müssen Sie den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Bewilligung und die von den Einrichtungen und Ihnen ausgefüllten Liefervereinbarungen beim LANUV einreichen. Bitte lesen Sie sich den Zuwendungsbescheid und die damit verbundenen Auflagen später sorgfältig durch.
Formulare im Bewilligungsverfahren Schuljahr 2024/25
Auszahlung
Für die Auszahlung der Beihilfe müssen Sie für jeden Abrechnungszeitraum einen Auszahlungsantrag beim LANUV stellen. Bitte nutzen Sie dafür die unten stehenden Formulare.
Um Ihnen die Arbeit bei der Beantragung Ihrer Mittel zu erleichtern, lesen Sie bitte das nachfolgende Hinweisblatt zum Ausfüllen des Antrages auf Auszahlung. Es soll Ihnen als Hilfestellung für die Auszahlungsantragerstellung dienen und Ihnen erklären, wie sich die Antragsunterlagen zusammensetzen und wie diese korrekt auszufüllen sind.