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Tipps zur Umsetzung

Was Sie vor der Bewerbung wissen sollten

Die Kinder der teilnehmenden Schulen im Programmteil Obst und Gemüse erhalten während des gesamten Schuljahres pro Woche drei Portionen Obst und Gemüse. Eine Portion entspricht immer 100 g. Während der Schulferien pausiert die Belieferung. Beachten Sie hierzu die Lieferzeiten im Programmteil Obst und Gemüse.

Der Bezug der Produkte ist für die Schulen kostenlos. Die Organisation vor Ort übernehmen die Schulen selbst. Hierzu gehört die Verteilung des Obst und Gemüse auf die Klassen, evtl. die Rückgabe von Kisten und das Quittieren der Lieferscheine und Liefernachweise für Ihren Lieferbetrieb.

Bitte beachten Sie darüber hinaus unbedingt die Teilnahmebedingungen und die Hygieneempfehlungen.

Klären Sie vorab:

  1. Wer sind die Ansprechpersonen und deren Vertreter?
  2. Wer nimmt das Obst und Gemüse regelmäßig in Empfang (und Vertreter)?
  3. Wer unterschreibt die Formulare?
  4. Gibt es Lagermöglichkeiten in der Schule?
  5. Sind ausreichend Materialien (Küchenmesser, Brettchen, Teller etc.) vorhanden bzw. welche Möglichkeiten der Beschaffung gibt es? (Förderverein, Sponsoring, Elterneinbindung….)
  6. Wer transportiert das Obst und Gemüse in die Klassen?
  7. Wer schneidet das Obst und Gemüse in kleine Portionen? (Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler im Obstdienst, Schulküche …)
  8. Wie können nicht verzehrbare Schalen und Kerne entsorgt werden?

Für die Teilnahme am EU-Schulprogramm NRW, Programmteil Milch, können sich Grund- und Förderschulen mit Primarstufe aus ganz NRW bewerben. Hat eine Einrichtung eine positive Rückmeldung zur Teilnahme am Programmteil Milch erhalten, so nimmt die gesamte Einrichtung mit der im Bewerbungsverfahren angemeldeten Kinderzahl für ein Schuljahr am Programm teil. Bei Förderschulen können zusätzlich zur Primarstufe auch Einsteigerklassen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 teilnehmen.

Das EU-Schulprogramm NRW, Programmteil Obst und Gemüse richtet sich bei Grundschulen an alle Kinder der Klassen eins bis vier.

Für Grundschulen gilt: die gesamte Schule nimmt am Programm teil. Eine Teilnahme nur einzelner Klassen ist nicht möglich.

Für Förderschulen mit Primarstufe gilt: Alle Kinder der Primarstufe nehmen am Programm teil. Eine Teilnahme von einzelnen Klassen des Primarbereiches ist nicht möglich (= Ihr gesamter Primarbereich muss am Programm teilnehmen). Die Einsteigerklassen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 können darüber hinaus zusätzlich teilnehmen.

Es werden 300 g Obst und Gemüse pro Woche und Kind gefördert. Haben Sie Lagermöglichkeiten an Ihrer Schule, genügt eine Lieferung an ein oder zwei Tagen pro Woche. Das erspart dem Lieferbetrieb viele Fahrwege und schont auch die Umwelt. Jedoch soll das Obst und Gemüse an drei Tagen in der Woche (= 3 x 100 g pro Kind) verzehrt werden.

Die Teilnahme zum EU-Schulprogramm NRW, Programmteil Obst und Gemüse gilt für ein ganzes Schuljahr. Für jedes Schuljahr ist eine erneute Bewerbung notwendig. Die relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren werden rechtzeitig vor Start des Verfahrens zur Verfügung gestellt.

Eine gute Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen, ist die Einrichtung eines „Obstdienstes“: Jeweils zwei bis vier Kinder – beispielsweise im wöchentlichen Wechsel - holen das Obst für die Klasse an einer vereinbarten Stelle ab und bringen es in die Klasse, wo sie es unter Aufsicht zubereiten können. Durch den Obstdienst übertragen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern Verantwortung und machen das Schulprogramm zu „ihrem“ Projekt. Die Kinder lernen zugleich, wie Obst und Gemüse zubereitet werden. Nach dem gemeinsamen Frühstück kümmert sich der Obstdienst auch um die Reinigung der Brettchen und Messer.

Nein, diese Aufgabe übernimmt der Lieferbetrieb. Es werden jeweils für alle Klassen vorportionierte „Klassenkisten“ geliefert. Die Schule übernimmt dann den Transport der Kisten in die Klassen (z.B. mittels Obstdienst), wo die Früchte gereinigt und zerkleinert werden.

 

Ja, um eine Zerkleinerung des gelieferten Obst und Gemüses kommt man in der Regel nicht herum. Das hat zum einen organisatorische Gründe: eine gelieferte Portion beträgt immer 100g pro Schüler und Schülerin. Dies entspricht jedoch nicht genau einem Apfel, einer Banane oder einem Kohlrabi. D.h., damit alle Kinder ausreichend von dem Obst bekommen, muss die gelieferte Menge zerkleinert und aufgeteilt werden.

Zum anderen zeigen die Pilotprojekte und Studien, dass als Fingerfood zubereitetes Obst und Gemüse lieber gegessen wird und weniger Reste übrig bleiben. Wie und durch wen die Zerkleinerung erfolgt, liegt bei der Schule. Gute Erfahrungen wurden in einem Pilotprojekt mit einem „Obstdienst“ der Kinder gemacht.

Natürlich sollten möglichst keine bzw. wenige Reste pro Tag übrig bleiben. Die Portionsgröße von 100 g pro Tag und Kind ist dementsprechend ausgewählt worden. Das Pilotprojekt in Dortmund zeigt: Bei dieser Menge bleiben selten Reste übrig. Sollte dennoch gelegentlich Obst und Gemüse übrig bleiben, so müssen Sie dies nicht zurück an den Lieferanten geben. Sie können das Obst und Gemüse auf die Kinder verteilen, damit sie es mit nach Hause nehmen. Auch können Sie es an die Nachmittagsbetreuung weitergeben und dort anbieten. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass das Obst abgedeckt und kühl aufbewahrt wird.

Ihr Lieferbetrieb liefert Ihnen regelmäßig unterschiedliches frisches Obst und Gemüse. Die Produkte sollten möglichst aus der EU stammen, insbesondere aus lokalen Ankäufen und Märkten, kurze Transportwege hinter sich haben oder dem ökologischen Nutzen Vorrang einräumen. Das jahreszeitliche Angebot, die Vielfalt bei der Auswahl und die Verfügbarkeit der Produkte sollte dabei beachtet werden. Die Lieferung von Bio-Produkten wird begrüßt.

Eine Bewerbung erfolgt durch den Hauptstandort für alle weiteren Standorte.

Die pädagogische Begleitung in der Schule

Die teilnehmenden Schulen begleiten das EU-Schulprogramm mit pädagogischen Maßnahmen. Die Kinder sollen lernen und erfahren, was zu einem gesunden (Schul-) Frühstück dazu gehört und wo die Lebensmittel herkommen, die sie täglich essen. Begleitende Aktionen können z.B. eine Unterrichtseinheit zum Thema „Ernährung“, ein Besuch auf dem Bauernhof, das Anlegen eines Schulgartens oder ein Projekttag zum Thema sein. Konzeption und Durchführung liegen in der Verantwortung der teilnehmenden Schulen. Wichtig ist: Schon kleine Veränderungen zeigen Wirkung!

Beispiele für begleitende Aktionen:

  • Richten Sie einen „Obstdienst“ ein. Er dient dazu, den Kindern Handlungskompetenz zu vermitteln.
  • Ein kleiner Kräutergarten auf der Fensterbank bringt nicht nur „Grün“ ins Klassenzimmer. Die Kinder können z.B. Kresse selbst aussäen und „nach der Ernte“ ihr Pausenbrot damit verfeinern.
  • Fördern Sie die Kreativität Ihrer Schüler: Fordern Sie die Kinder auf, sich Ideen und Rezepte für Obst- und Gemüsesnacks auszudenken.
  • Die Einbindung der Thematik im Rahmen der Nachmittagsbetreuung oder im Projektunterricht.
  • Planen Sie einen Aktionstag "fit und gesund“.
  • Besuche nahe gelegener Obsthöfe machen erfahrbar, wie Obst und Gemüse wächst, gedeiht und geerntet wird.
  • Wohin mit dem Abfall? Eine Möglichkeit: Legen Sie in Ihrem Schulgarten einen Komposthaufen an, wo die Obst und Gemüsereste entsorgt werden können.

Hier finden Sie unser Angebot an pädagogischen Begleitmaßnahmen.

Bitte dokumentieren Sie die an Ihrer Schule durchgeführten Begleitmaßnahmen. Dies kann über Vermerke, Unterrichtsmaterial oder sonstige Dokumente erfolgen.

Eine jährliche Abfrage der Begleitmaßnahmen erfolgt mit der Bewerbung zum nächsten Schuljahr.

Im Rahmen von Kontrollen muss die Einrichtung erklären können, wie die pädagogischen Begleitmaßnahmen umgesetzt wurden.

Bei den pädagogischen Begleitmaßnahmen unterstützen wir Ihre Schule, indem wir Ihnen auf unserer Website kostenloses Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen. Darüber hinaus fördern wir pro Schuljahr eine gewisse Anzahl an Besuchen von Landfrauen und der Verbraucherzentrale NRW. Kosten, die an den Schulen entstehen, z.B. für einen Bauernhofbesuch, können aktuell nicht erstattet werden.

Alles rund um das Thema Lieferbetrieb

Sie haben drei Möglichkeiten, einen Lieferbetrieb zu finden bzw. sich finden zu lassen: Wichtig dabei: Obst und Gemüse dürfen nur von einem zugelassenen Lieferbetrieb bezogen werden.

Möglichkeit 1: Sie finden in der Lieferbetriebssuche einen passenden Lieferbetrieb.

Möglichkeit 2: Möchten Sie sich von einem Lieferbetrieb beliefern lassen, der noch nicht zugelassen ist, muss dieser zuerst einen Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) stellen. Den Antrag auf Zulassung und weitere wichtige Informationen findet Ihr Lieferbetrieb hier.

Möglichkeit 3: Ein Lieferbetrieb findet Ihre Schule über die Schulsuche.

Wichtig: Sie haben freie Lieferbetriebswahl. Wir weisen zu keinem Zeitpunkt einer Schule einen Lieferbetrieb zu!

Bei der Teilnahme am Schulprogramm sind die §§ 55, 95, 98 und 99 SchulG NRW sowie der § 331 Abs. 1 StGBunbedingt zu beachten. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für Schulen und Schulträger und Unternehmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in der Information des MSW NRW zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich.

Klären Sie u.a. folgende Fragen: Wie oft pro Woche werden Sie von Ihrem Lieferbetrieb beliefert? Wo soll das Obst angeliefert werden und zu welcher Uhrzeit muss es spätestens an der Schule sein? Welches Sortiment kann Ihr Lieferbetrieb liefern? Wie abwechslungsreich soll das Sortiment sein? Wie erfolgt die Rückgabe des Leergutes? Sind Obst- oder Gemüseallergiker an der Schule? Wie kann der Lieferbetrieb darauf reagieren?

Teilen Sie Ihrem Lieferbetrieb auch mit, wie viele Klassen mit der jeweiligen Klassengröße an der Schule sind.

Preis und Menge brauchen Sie nicht zu klären, denn die sind bereits festgelegt. Der Lieferbetrieb erhält vom Land einen Festpreis inklusive Transport- und Logistikkosten pro 100 Gramm Obst und Gemüse. Die insgesamte Menge ergibt sich aus der Gesamtschülerzahl.

Die Festlegung des Sortiments liegt bei Ihnen und dem Lieferbetrieb. Im Dortmunder Pilotprojekt hat man sich für eine tägliche Mischung von drei verschiedenen Sorten entschieden. Dies hat z.B. den Vorteil, dass Kinder mit Lebensmittelallergien auf andere Sorten ausweichen können. Zudem haben die Kinder auf diese Weise die Möglichkeit, sich langsam an Neues heranzutasten und sie haben eine weitere Auswahl, wenn ihnen etwas nicht schmeckt. Aber auch das Angebot von einer Sorte pro Tag ist ohne Probleme möglich. Wichtig ist nur, dass die Kinder auf Dauer ein breites Obst- und Gemüseangebot kennenlernen und ihnen Abwechslung geboten wird.

Es gilt das gleiche Prinzip wie bei der normalen Mittagsverpflegung auch: Sprechen Sie mit den Eltern! In den meisten Fällen wissen die Eltern bzw. das Kind, ob eine Allergie vorliegt und welche Lebensmittel gemieden werden müssen. Es empfiehlt sich, bei den Eltern abzufragen, ob Allergien bekannt sind. Gleichzeitig können Sie für die Kinder mit einer Allergie die jeweilige Notfallnummer erfragen. Besprechen Sie mit den Eltern, welches Obst nicht gegessen werden darf und welche Regeln eingehalten werden müssen. Eine gute Kommunikation mit den Eltern ist hier besonders wichtig.

Sollten Sie mehrere Obst- und Gemüsesorten pro Tag geliefert bekommen, kann das Kind auf die anderen Sorten ausweichen. Wird nur eine Sorte pro Tag geliefert, versuchen Sie mit dem Lieferbetrieb eine Vereinbarung zu treffen, dass für das allergische Kind eine andere Obst- oder Gemüsesorte geliefert wird.

Wenn Sie alles mit dem Lieferbetrieb vereinbart haben, füllen Sie die aktuelle Liefervereinbarung aus und geben sie Ihrem Lieferbetrieb unterschrieben mit. Bitte beachten Sie, dass für jeden Ihrer Schulstandorte eine separate Liefervereinbarung ausgefüllt werden muss. Den Rest erledigt Ihr Lieferbetrieb. Er reicht die Liefervereinbarung gemeinsam mit seinem Antrag auf Bewilligung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ein. Anschließend erhält er vom LANUV einen Zuwendungsbescheid für das gesamte Schuljahr. Sobald Ihr Lieferbetrieb diesen Bescheid erhalten hat, darf er Ihre Schule mit Obst und Gemüse beliefern.

Den frühesten Lieferstart entnehmen Sie bitte dem Anschreiben zur Zusage. In der Regel beginnt die Lieferung 2-3 Wochen nach dem Start des Schuljahres.

Nachdem Sie Ihrem Lieferbetrieb die unterschriebene Liefervereinbarung mitgegeben haben und dieser den Antrag auf Bewilligung bei der zuständigen Behörde (LANUV) eingereicht hat, erfolgt die Prüfung des Bewilligungsantrages. Anschließend erhält der Lieferbetrieb vom LANUV den Zuwendungsbescheid, aus diesem geht der genaue Beginn der Lieferung hervor; Ihr Lieferbetrieb wird Sie darüber informieren.

Wichtiger Hinweis: Die Belieferung darf erst starten, wenn dem Lieferbetrieb der Zuwendungsbescheid des LANUV vorliegt! Vorzeitig gelieferte Ware ist nicht förderfähig, der Lieferbetrieb erhält hierfür keine Vergütung.

Der Zulassungsbescheid als Lieferbetrieb stellt nicht die Bewilligung für die Lieferungen dar.

Das EU-Schulprogramm NRW lebt von der guten Zusammenarbeit zwischen Schulen und Lieferbetrieben. Sprechen Sie daher mit Ihrem Lieferbetrieb, wenn Sie Wünsche oder auch Anmerkungen haben. Im Gegenzug achten Sie bitte darauf, die Liefernachweise zeitnah (innerhalb einer Woche) zu quittieren, damit Ihr Lieferbetrieb auch das Geld für seine Leistungen erhält.

Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Lieferbetrieb frühzeitig informieren, wenn

  • Klassenfahrten anstehen,
  • bewegliche Feiertage,
  • Klassenausflüge
  • oder Elternsprechtage stattfinden.

Benötigen Sie in diesen Fällen keine Obst-Lieferung, bestellen Sie die Lieferung frühestmöglich, spätestens jedoch 14 Tage vorher ab.

Das Wichtigste vorab: Sie haben mit der Abrechnung nichts zu tun, darum kümmert sich Ihr Lieferbetrieb. Ihre Mitarbeit ist aber unerlässlich! Zum einen liegt jeder Lieferung ein Lieferschein bei, den Sie bitte an der Schule aufbewahren. Zum zweiten händigt Ihr Lieferbetrieb Ihnen einmal im Abrechnungszeitraum einen Liefernachweis aus.

Der Liefernachweis ist an einer Stelle zu unterschreiben und mit dem Schulstempel zu versehen: Bitte quittieren Sie einmal den Liefernachweis (Tabelle) unten auf der Seite mit Ihrer Unterschrift und fügen Ihren Schulstempel bei. Wir empfehlen, dass Sie sich eine Kopie für Ihre Unterlagen machen.

Bitte beachten Sie: Ohne den unterschriebenen und gestempelten Liefernachweis bekommt Ihr Lieferbetrieb kein Geld erstattet. Daher geben Sie bitte den Liefernachweis innerhalb einer Schulwoche an Ihren Lieferbetrieb zurück.

Die mehrmalige Überschreitung dieser Frist kann zum Ausschluss Ihrer Schule aus dem Programm führen.

Das EU-Schulprogramm NRW lebt von der guten Zusammenarbeit zwischen Schulen und Lieferbetrieben. Sprechen Sie daher mit Ihrem Lieferbetrieb, wenn Sie Wünsche oder auch Anmerkungen haben. Sagen Sie Ihrem Lieferbetrieb, was bei den Kindern gut ankommt und was nicht, welche Obst- und Gemüsesorten am liebsten gegessen werden und weisen Sie ihn darauf hin, wenn Sie mit der Qualität der gelieferten Erzeugnisse nicht zufrieden sind.

Raum dafür gibt es auf dem Liefernachweis, den Ihnen Ihr Lieferbetrieb zur Abzeichnung vorlegt. Natürlich haben Sie die auch die Möglichkeit, Ihren Lieferbetrieb zu wechseln.

Das Lieferverhältnis kann von der Schule oder dem Lieferbetrieb gekündigt werden. Die Kündigung des Lieferverhältnisses muss mit mindestens drei Wochen vor Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen. Zeitgleich, also mindestens drei Wochen vorher, muss das LANUV per E-Mail (schulobst@lanuv.nrw.de) über die Kündigung informiert werden. Die Benachrichtigung des LANUV hat von dem Partner zu erfolgen, der
das Verhältnis kündigen möchte. Bei fristgerechter Benachrichtigung endet das Lieferverhältnis zum Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums.

Der Lieferbetrieb ist über jede Änderung der Schülerzahl zu informieren. Ändert sich die Schülerzahl um mehr als 5 Schüler bzw. bei Schulen ab einer Größe von 300 Kindern um mehr als 3 % der Schülerzahl, muss eine neue Liefervereinbarung ausgefüllt und dem Lieferbetrieb mitgegeben werden. Dieser reicht die Liefervereinbarung unverzüglich beim LANUV ein. Es gilt zu beachten, dass eine Erhöhung der Schülerzahl über die Toleranzgrenze hinaus im laufenden Abrechnungszeitraum nicht berücksichtigt werden kann. Die über die Toleranzgrenze hinausgehenden neuen Schüler können bei einer Schülerzahlerhöhung hinaus in der Regel ab dem folgenden Abrechnungszeitraum mitberücksichtigt werden, jedoch frühestens nachdem der Lieferbetrieb einen entsprechenden Änderungsbescheid durch das LANUV erhalten hat. In jedem Falle der Schülerzahlreduzierung ist die Liefermenge umgehend zu reduzieren, auch wenn der Bescheid erst später angepasst wird. Es können zu keinem Zeitpunkt mehr Schüler gefördert werden als tatsächlich anwesend sind.

Die Schulen verpflichtet sich, die Einzellieferscheine jeder Lieferung 6 Jahre aufzubewahren.

Alles rund um das Thema Hygiene

Das hängt von der Organisation und Durchführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms ab.

Optimalerweise werden zwei unterschiedliche Waschbecken genutzt: Eins, um die Hände zu waschen und eins, um das Obst und Gemüse zu reinigen. Die beiden Waschbecken müssen sich nicht in einem Raum befinden – sie können an zwei unterschiedlichen Standorten angebracht sein. Wenn dies nicht gewährleistet werden kann, müssen die Schritte Händewaschen einerseits und Obst und Gemüse reinigen andererseits zeitversetzt stattfinden und zwischendurch eine Reinigung des Waschbeckens erfolgen.

Gleiches gilt für die Zubereitung in der Schulküche. Gibt es hier nur ein Waschbecken, in dem auch das Geschirr gespült wird, sind die zeitlich getrennte Ausführung und eine gründliche Reinigung zwischen den einzelnen Vorgängen dringend erforderlich.

Mit allen Fragen, die Hygiene betreffen, können Sie sich auch an die zuständige Lebensmittelüberwachung wenden.
Die Adressen finden Sie hier.

Für das Ausgeben von Obst und rohem Gemüse, ggf. das Schälen, Zerteilen und Verteilen dieser Produkte, bedarf es keiner Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Sollten jedoch darüber hinaus gehende Tätigkeiten durchgeführt werden, ist dies mit den zuständigen Vor-Ort-Behörden im Einzelfall abzuklären. Unabhängig von der formalen Erstbelehrung sind jedoch die Inhalte dieser Erstbelehrung und die allgemeinen Hygieneanforderungen den Beteiligten zu vermitteln. Nutzen Sie hierzu bitte die Hygieneinformation zum EU-Schulprogramm NRW.

Bitte klären Sie mit Ihrem Lieferanten, in welchem Zustand das Obst geliefert wird (gewaschen/nicht gewaschen) und entscheiden Sie dann über die notwendige Reinigung. Bei der Reinigung von Lebensmitteln werden unerwünschte Stoffe durch Waschen mit Trinkwasser und ohne Zusatz von Reinigungsmitteln entfernt. Obst und Gemüse beispielsweise werden so von Schmutz (Staub etc.) befreit und die Zahl der Mikroorganismen reduziert. Wichtig ist, dass das Obst und Gemüse bedenkenlos von den Kindern gegessen werden kann. Gegebenenfalls ist auch eine Reinigung mit einem Tuch oder einer Bürste möglich.

Wenn die Kinder das Obst selbst zubereiten, besprechen Sie mit ihnen die gängigen Hygieneregeln und achten Sie darauf, dass die Kinder sie einhalten.

  • gründliches Händewaschen ist wichtig – und das geht so: Hände unter fließendes Wasser halten, anschließend mit Seife oder anderen Handreinigungsmitteln 20 bis 30 Sekunden auch zwischen den Fingern verreiben, dann sorgfältig abspülen und abtrocknen
  • Obst und Gemüse nach Bedarf reinigen
  • saubere Kleidung tragen
  • kein Obstdienst bei Erkältung oder anderen ansteckenden Krankheiten
  • kein Niesen oder Husten auf Lebensmittel
  • der Arbeitsbereich muss sauber gehalten werden
  • Wunden und Verletzungen müssen fachgerecht versorgt werden.

Beim Obstdienst bereiten immer mindestens zwei Kinder das Obst für die gesamte Klasse vor. Das Obst und Gemüse kann dann auf Tellern oder Schalen auf die Tische gestellt werden. Wird das Obst und Gemüse länger aufbewahrt (1/2 Stunde und länger bis zum Verzehr), sind die Behälter zu verschließen oder abzudecken.

Eine tägliche Lieferung erfordert keine Lagerung, sondern höchstens eine geeignete Stelle, von der das Obst auf die Klassen verteilt werden kann.

Sollten Sie sich dazu entschieden haben, Ihr Obst nicht täglich liefern zu lassen, beachten Sie bitte die folgenden Regelungen zur Lagerung von Obst und Gemüse.

  • Es sollte ein geeigneter Raum oder Platz (abgetrennter Teil eines Raumes) zur Lagerung der angelieferten Waren vorhanden sein, der abschließbar ist.
  • Die personelle Verantwortung für die Lagerung muss vorab geklärt werden, ebenso wie die Zutrittsberechtigung.
  • Eine saubere Lagerung, getrennt von Lebensmitteln tierischer Herkunft und insbesondere kritischen Lebensmitteln wie rohem Fleisch, rohen Eiern und auch bereits zubereiteten Lebensmittel muss gewährleistet sein.
  • Die Obstkisten sollten nicht direkt auf dem Boden gelagert werden (sie können beispielsweise auf Paletten gestellt werden).
  • Der Fußboden sollte leicht zu reinigen sein (durch Fegen oder Nassreinigung) und aus hierfür geeignetem Material bestehen (kein Teppichboden).
  • Der Raum ist vor Schädlingsbefall zu schützen. Dazu ist der Raum von einer zuständigen Person (lebensmittelrechtlich verantwortliche Person) regelmäßig auf Schädlingsbefall zu überprüfen.
  • Eine Kühlung ist in den meisten Fällen (je nach Obstsorte) nicht notwendig, allerdings sollte die Temperatur relativ konstant sein. Direkte Sonneneinstrahlung sowie ein übermäßiges Aufheizen sollte vermieden werden.

Weitere Hinweise rund um das Thema Hygiene entnehmen Sie der Hygieneinformation und Belehrung.

Sonstiges

Bei den unangemeldeten Vor-Ort-Kontrollen wird geprüft, ob die Dokumentation der Lieferungen erfolgt ist, d.h., dass alle Lieferscheine ordnungsgemäß an der Schule aufbewahrt wurden. Natürlich wird auch kontrolliert, ob das Poster gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht ist. Die pädagogische Begleitung des Programms wird anhand der von der Schule geforderten Dokumentation überprüft. Zudem wird die Gesamtdurchführung des Programms betrachtet.

Ja, teilnehmende Schulen und zugelassene Lieferbetriebe können das Schulprogramm-Logo nutzen. Das Bild steht hier zum Download zur Verfügung.
 

Das EU-Schulprogramm NRW soll klar abgegrenzt von anderen Maßnahmen und vor allem als eigenständiges Projekt durchgeführt werden. Ein deutlicher Mehrwert soll in jedem Fall sichtbar werden. Aber natürlich können Organisationsstruktur und Durchführung anderer Programme beibehalten werden, so lange sie den Teilnahmebedingungen des EU-Schulprogramms NRW entsprechen (z.B. Verzehr vormittags).