Im Zuwendungsbescheid wird der Durchführungszeitraum in mehrere Abrechnungszeiträume unterteilt. Jeweils nach Abschluss der Lieferungen in einem Abrechnungszeitraum ist beim LANUV ein Antrag auf Auszahlung zu stellen. Den Antrag auf Auszahlung sendet der Lieferbetrieb im Original postalisch an das LANUV. Der Auszahlungsantrag ist durch die vollständig ausgefüllte und ausgedruckte aktuelle Abrechnungsdatei (Zusammenfassung aller Lieferungen im Abrechnungszeitraum und einzelne Liefernachweise/Quittungen) zu vervollständigen. Die einzelnen ausgedruckten Liefernachweise sind sowohl vom Lieferbetrieb als auch von der Schule jeweils zu datieren, zu unterschreiben, zu stempeln und im Original einzureichen. Zusätzlich ist die Abrechnungsdatei (Excel-Format) in elektronischer Form an schulobst(at)lanuv.nrw.de zu senden.
Alle wichtigen Anträge und Dokumente zur Auszahlung finden Sie unter Formulare und Downloads.
Es ist darauf zu achten, dass die beiderseitige Quittierung auf den Liefernachweisen nach der letzten Lieferung datiert. Eine Lieferung, die nach dem Datum der Quittierung erfolgt, ist nicht förderfähig. Eine Lieferung mit einem Lieferumfang für mehrere Verzehrtage stellt nur einen Liefertag dar. Auf dem Liefernachweis sind nur die tatsächlichen Liefertage und nicht die Verzehrtage aufzuführen.
Die EU schreibt vor, dass die Beihilfe erst nach Lieferung der Erzeugnisse beantragt und ausgezahlt werden kann. Daher ist eine Vorleistung durch den Lieferbetrieben im Rahmen des EU Schulprogramm NRW nicht vermeidbar. Zusätzlich zu der Bearbeitungszeit der Anträge im LANUV gehen Sie daher auch noch für die Anzahl der Wochen des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Vorleistung. Bitte beachten Sie diese notwendige Vorleistung bei Ihren Kalkulationen.
Gemäß der im Schulprogramm geltenden DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/39 DER KOMMISSION vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen gilt:
Die zuständige Behörde zahlt die Beihilfe innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Einreichung des Beihilfeantrags, es sei denn, es wurde ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.
Der Begriff Untersuchungsverfahren beinhaltet dabei die Nachforderung von fehlenden oder fehlerhaft eingereichten Unterlagen zum Auszahlungsantrag.
Wie lange ein Vorgang dauert, hängt somit von der Qualität der eingereichten Unterlagen und, im Falle eines Untersuchungsverfahrens, der Anzahl der notwendigen Nachfragen ab.