Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Downloads für Lieferbetriebe im Programmteil Obst und Gemüse

Allgemeines

Der Fördersatz beträgt im Schuljahr 2024/2025 0,42 €/100 Gramm Obst und Gemüse.

Zulassung

Wenn Sie Interesse daran haben, als Lieferant im Rahmen des EU Schulprogramm NRW, Programmteil Obst und Gemüse aktiv zu werden, benötigen Sie in einem ersten Schritt eine Zulassung als Lieferbetrieb für das EU Schulprogramm NRW. Der Zulassungsantrag ist beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zu stellen. Die Zulassung als Lieferbetrieb ist nicht ausreichend, um Schulen zu beliefern. Diese darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Bei einer vorherigen Lieferung ist keine Erstattung im Rahmen des EU Schulprogramm NRW möglich.

Wenn sich nach erfolgreicher Zulassung Ihre Anschrift, Ihre Firmierung oder die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern, stellen Sie bitte einen Änderungszulassungsantrag.

Sollten Sie Fragen zur (Änderungs-)Zulassung und den damit verbunden Kriterien haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des LANUV wenden.

Bewilligung

Um ggf. Schulen beliefern zu können, müssen Sie einen entsprechenden Zuwendungsbescheid vom LANUV erhalten haben. Dafür müssen Sie den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Bewilligung und die von den Schulen und Ihnen ausgefüllten Liefervereinbarungen beim LANUV einreichen. Bitte lesen Sie sich den Zuwendungsbescheid und die damit verbundenen Auflagen später sorgfältig durch.

Auszahlung

Für die Auszahlung der Beihilfe müssen Sie für jeden Abrechnungszeitraum einen Auszahlungsantrag beim LANUV stellen. Bitte nutzen Sie dafür folgende Formulare: