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Barrierefreiheitserklärung

Das EU-Schulprogramm NRW hat den Anspruch, seine Website www.schulobst-milch.nrw.de barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich zu machen. Die Website soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für ausschließlich die Internetseite www.schulobst-milch.nrw.de.

Folgende Bereiche sind noch nicht barrierefrei

  • Die wichtigsten Informationen in leichter Sprache bieten wir in Kürze an.
  • Einige Bilder, Grafiken, Buttons und Links haben keine oder keine aussagekräftigen Alternativ- oder Linktexte.
  • Derzeit sind zahlreiche auch ältere PDF-Downloads verfügbar und teilweise nicht barrierefrei. Bei neu eingestellten PDF-Dateien sind wir bemüht, diese barrierefrei zu erstellen.

Nach der EU-Richtlinie 2016/2102 sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Überwachungsverfahren einzuführen.
In Deutschland wird dies auf Landesebene durch entsprechende Behörden umgesetzt.
In NRW ist die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) zuständig.
Diese Stelle führt regelmäßig Stichprobenprüfungen durch und veröffentlicht Berichte zur Einhaltung der Barrierefreiheit.