Barrierefreiheitserklärung
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV NRW) ist bemüht, seine Website www.schulobst-milch.nrw.de im Einklang mit den nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für ausschließlich die Internetseite www.schulobst-milch.nrw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 29.09.2025 - 06.10.2025 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des BITV/WCAG -Testverfahrens.
Ergebnis dieser Prüfung ist, dass der Webauftritt www.schulobstmilch.nrw.de bereits zu großen Teilen barrierefrei ist. Allerdings werden aktuell noch keine Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache bereitgestellt.
Das MLV NRW arbeitet an der Behebung dieser Barrieren zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. November 2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV NRW), Referat IV.1.
Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an unser Funktionspostfach: schulobst(at)mlv.nrw.de
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.de