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Die Teilnahmebedingungen im Programmteil Obst und Gemüse

Als teilnehmende Schule müssen Sie auf die Einhaltung der Teilnahmebedingungen achten. Hier gibt es alle relevanten Teilnahmebedingungen auf einen Blick:

  1. Für die Teilnahme am EU-Schulprogramm NRW können sich Grund- und Förderschulen mit Primarstufe aus ganz NRW bewerben. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme am Programm und die Durchführung steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

  2. Hat sich eine Schule für das Schulprogramm qualifiziert, so nimmt bei Grundschulen die gesamte Schule und bei Förderschulen die gesamte Primarstufe für ein Schuljahr an dem Programm teil. Eine Teilnahme von nur einzelnen Klassen oder mit einer verringerten Schulkinderzahl ist im Primarbereich nicht möglich. Bei Förderschulen können Einsteigerklassen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 ebenfalls teilnehmen.

  3. Die Abgabe von Obst und Gemüse an die Schulkinder muss kostenfrei erfolgen.

  4. Der Verzehr findet i.d.R. vormittags statt, da hier alle Schulkinder anwesend sind. Bleiben Reste übrig, können diese in den Offenen Ganztags-Bereich gegeben werden.

  5. Eine Ergänzung der Mittagsverpflegung mit EU-Schulobst- und -gemüse (z.B. als Dessert, als Rohkost oder gekocht) ist nicht zulässig.

  6. Es wird der Verzehr von 100 g pro Schulkind für drei Tage pro Woche gefördert.

  7. Das Obst und Gemüse kann nur von durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zugelassenen Lieferbetrieb bezogen werden.

  8. Die Liefervereinbarung muss zeitnah mit dem Lieferbetrieb abgestimmt und unterschrieben werden, damit dieser rechtzeitig einen Antrag beim LANUV einreichen kann.

  9. Bei der Teilnahme am EU-Schulprogramm NRW sind die §§ 55, 95, 98 und 99 SchulG NRW sowie der § 331 Abs. 1 StGB unbedingt zu beachten. Weitere Informationen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich finden auf der Website des Ministeriums für Schule und Bildung.

  10. Der Lieferbetrieb darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides durch das LANUV liefern.

  11. Die teilnehmende Schule verpflichtet sich, pädagogische Begleitmaßnahmen zum EU-Schulprogramm durchzuführen. Im Rahmen von Kontrollen muss die Schule erklären können, wie die pädagogischen Begleitmaßnahmen umgesetzt wurden. Eine jährliche Abfrage der Begleitmaßnahmen erfolgt mit der Online-Bewerbung zum Programm.

  12. Die Schule verpflichtet sich, die Einzellieferscheine jeder Lieferung 6 Jahre aufzubewahren.

  13. Die Liefernachweise sind von den Schulen zu kontrollieren und innerhalb einer Schulwoche zu quittieren, zu stempeln und an den Lieferbetrieb zurück zu geben. Bemängelungen der Qualität sind mit Liefertag und Gewicht (ggf. geschätzt) und bestenfalls Obst-, Gemüsesorte zu konkretisieren. Alternativ kann auch die Stückzahl und die Obst-, Gemüsesorte angegeben werden.

  14. Die Schule verpflichtet sich, bei Änderungen der Kinderzahlen oder Klassenfahrten den Lieferbetrieb rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) zu informieren.

  15. Alle teilnehmenden Schulen werden auf der Programmwebsite www.schulobst-milch.nrw.de veröffentlicht.

  16. Die teilnehmenden Schulen erklären sich bereit, ggf. an einer Befragung zur Evaluierung des Programms teilzunehmen.

  17. An einigen zufällig ausgewählten Schulen werden im Rahmen der vorgeschriebenen Verwaltungsarbeit stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen stattfinden.

  18. Die hygienischen Voraussetzungen in der Schule müssen erfüllt sein.

  19. Das offizielle Poster zur Teilnahme am EU-Schulprogramm NRW ist deutlich sicht- und lesbar am Haupteingang der Schule und an jedem teilnehmenden Standort anzubringen.

  20. Die Eltern sind über das Programm zu informieren.

Werden die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt, kann dies zum Ausschluss der Schule aus dem Programm führen. Die Zulassung der Schulen zum EU-Schulprogramm NRW, Programmteil Obst und Gemüse gilt für die Dauer eines Schuljahres. Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme in Folgejahren kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Teilnahmebedingungen im Programmteil Obst und Gemüse

Stand Januar 2025

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