Schulmilch:
Bitte beachten Sie, dass die Einzellieferscheine jeder Lieferung sechs Jahre aufbewahrt werden müssen!
Die Liefernachweise sind von den Einrichtungen zu kontrollieren und zu quittieren, zu stempeln und innerhalb einer Schulwoche/Kitawoche an den Lieferbetrieb zurückzugeben. Einrichtung und Lieferbetrieb können davon abweichend vereinbaren, dass die Quittung bis zur nächsten Lieferung ausgestellt wird. Bemängelungen der Qualität sind mit Liefertag und Menge zu konkretisieren.
Bitte schicken Sie keine Lieferscheine an das Ministerium!
Wenn Sie die Liefermenge für Joghurt, Milch oder beide Produkte ändern möchten, benötigt das LANUV vom Lieferbetrieb ein neues Antragsformular sowie eine neue Liefervereinbarung der Einrichtung.
Falls Sie Fragen haben senden Sie diese an die E-Mail-Adresse: schulmilch@mulnv.nrw.de unter Angabe Ihrer SP-Nr. oder Schulnummer.