Im Zuwendungsbescheid wird der Durchführungszeitraum in mehrere Abrechnungszeiträume unterteilt. Jeweils nach Abschluss sämtlicher Lieferungen in einem Abrechnungszeitraum können Sie beim LANUV einen Antrag auf Auszahlung stellen. Den Antrag auf Auszahlung senden Sie unterschrieben und im Original postalisch an das LANUV. Dem Auszahlungsantrag sind Liefernachweise/Quittungen der belieferten Einrichtungen beizufügen. Das LANUV stellt dazu eine verbindliche Vorlage des Liefernachweises als Excel-Datei zur Verfügung. Die einzelnen Liefernachweise sind sowohl vom Lieferbetrieb als auch von der Einrichtung jeweils zu datieren, zu unterschreiben, zu stempeln und im Original einzureichen. Die Liefernachweise sind auch als Excel-Datei per E-Mail an schulmilch[at]lanuv.nrw.de zu senden.
Informationen zur Anzahl der Abrechnungszeiträume werden Ihnen per E-Mail und über die Programmwebsite kommuniziert.
Die EU schreibt vor, dass die Beihilfe erst nach Lieferung der Erzeugnisse beantragt und ausgezahlt werden kann. Daher ist eine Vorleistung durch den Lieferbetrieben im Rahmen des EU Schulprogramm NRW nicht vermeidbar. Zusätzlich zu der Bearbeitungszeit der Anträge im LANUV gehen Sie daher auch noch für die Anzahl der Wochen des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Vorleistung. Bitte beachten Sie diese notwendige Vorleistung bei Ihren Kalkulationen.
Gemäß der im Schulprogramm geltenden DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/39 DER KOMMISSION vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen gilt:
Die zuständige Behörde zahlt die Beihilfe innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Einreichung des Beihilfeantrags, es sei denn, es wurde ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.
Der Begriff Untersuchungsverfahren beinhaltet dabei die Nachforderung von fehlenden oder fehlerhaft eingereichten Unterlagen zum Auszahlungsantrag.
Wie lange ein Vorgang dauert, hängt somit von der Qualität der eingereichten Unterlagen und, im Falle eines Untersuchungsverfahrens, der Anzahl der notwendigen Nachfragen ab.