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Lieferbetriebsuche

Alle Lieferbetriebe aus der nachfolgenden Liste sind zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW zugelassen. Sie haben die Möglichkeit, die Lieferbetriebe anzusprechen, umgekehrt können auch die Lieferbetriebe auf Sie zukommen und Ihnen ein Angebot machen. Sie müssen dann nur noch entscheiden, welcher Liefbetrieb am besten zu Ihrer Schule passt. Bitte beachten Sie bei der Wahl des Lieferbetriebs und beim Wechsel des Lieferbetriebs die §§ 55, 95, 98 und 99 SchulG NRW sowie der § 331 Abs. 1 StGB unbedingt. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für Schulen und Schulträger und Unternehmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in der Information des MSB NRW zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich.

Auch eine Möglichkeit: Wünschen Sie einen speziellen Lieferbetrieb vor Ort, sprechen Sie ihn an und schlagen ihm vor, sich um die Zulassung zum EU-Schulprogramm NRW Programmteil Obst & Gemüse zu bewerben.

Wichtiger Hinweis: Es gibt keine Zuordnung von Lieferbetrieben zu einzelnen Schulen oder auch Gebieten durch das Land. Die Auswahl des Lieferbetriebs liegt bei der Schule.