Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Infos für Lieferbetriebe

EU-Schulprogramm NRW 2023/2024

Veröffentlichung der Teilnehmenden Schulen

Das Ministerium hat die teilnehmenden Schulen für das neue Schuljahr informiert und den Einrichtungen die neuen Liefervereinbarungen zur Verfügung gestellt. Diese wurden auf der Website veröffentlicht. Damit kann für Sie die „Findungsphase“ mit den Schulen beginnen. Bitte sehen Sie jedoch davon ab, bereits dann einzelne Liefervereinbarungen (allein oder mit dem alten Bewilligungsantrag für das Schuljahr 2022/2023) einzureichen.

Wir werden Sie in den kommenden Tagen über weitere Details für das diesjährige Bewilligungsverfahren informieren, Hinweise und Tipps geben und einen neuen Bewilligungsantrag veröffentlichen. Diesen reichen Sie dann zusammen mit allen Lieferverinbarungen bei uns ein. Bitte beachten Sie die diesjährigen Ausschlussfristen.

Liefer- / Abrechnungszeiträume / Ausschlussfristen

Für das Schuljahr 2023/2024 sind folgende Liefer- / Abrechnungszeiträume geplant:

Nr. Lieferzeitraum KW Anzahl Wochen Max. Anzahl Fördertage Ausschlussfrist / Datum des Behördeneingangsstempels
1. 28.08.23-22.09.23 KW 35 -38 4 12 28.07.2023
2. 16.10.23-10.11.23  KW 42 - 45 4 12 15.09.2023
3. 13.11.23-08.12.23  KW 46 - 49 4 12 13.10.2023
4. 15.01.24-09.02.24 KW 03 - 06 4 12 15.12.2023
5. 19.02.24-15.03.24 KW 08 - 11 4 12 19.01.2024
6. 08.04.24-17.05.24 KW 15 - 20 6 18 08.03.2024
7. 27.05.24-21.06.24 KW 22 - 25 4 12 26.04.2024

Endgültig und verbindlich werden die Liefer- / Abrechnungszeiträume erst im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Bewilligungsverfahren / Ausschlussfristen / Behördeneingangsstempel

Die Bewilligungsunterlagen für das kommende Schuljahr sind fertiggestellt und stehen ab sofort zum Download bereit.

Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Bewilligungsantrag samt Anlagen bis spätestens zum 28.07.2023 bei uns ein. Bei dieser Frist handelt es sich in diesem Schuljahr um eine Aus­schlussfrist. Entscheidend ist der Behördeneingangsstempel.

Geht ein Antrag nach Ablauf der Ausschlussfrist ein, wird dieser ggf. abgelehnt. Ein neuer Antrag kann dann erst wieder zu einem späteren Lieferzeitraum erfolgen.

Beispiel:

In diesem Schuljahr müssen Sie Ihren Bewilligungsantrag bis spätestens zum 28.07.2023 (Datum des Behördeneingangsstempels) eingereicht haben, damit dieser für die Prüfung der Bewilligung berücksichtig werden kann. Geht Ihr Antrag z.B. erst am 04.08.2023 ein, wird dieser ggf. abgelehnt. Sie können mit der Belieferung zum ersten Lieferzeitraum nicht mehr starten. Ein neuer Antrag kann von Ihnen dann erst wieder zu einem späteren Lieferzeitraum, unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausschlussfrist, eingereicht werden.

In diesem Schuljahr können Sie somit pro Lieferzeitraum maximal einen Änderungsantrag zur Bewilligung stellen.

Das bedeutet, dass Sie zu Beginn des ersten Lieferzeitraumes einen Zuwendungsbescheid erhalten können und ab dem zweiten Lieferzeitraum, unter Beachtung der jeweiligen Ausschlussfrist, noch maximal sechs Änderungsbescheide erwirken können.

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass Lieferungen die vor Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen, nicht gefördert werden. Warten Sie daher mit dem Start der Belieferung, bis Sie den Zuwendungsbescheid (für das jeweilige Schuljahr und/oder die jeweilige Einrichtung) erhalten haben. 

Die Lieferung ist in diesem Schuljahr klar definiert als die Übergabe des bewilligten Produktes / der bewilligten Produkte durch den Lieferbetrieb an der Adresse des jeweils zugelassenen Standortes der Einrichtung. Eine Abholung der Produkte durch die Einrichtung beim Lieferbetrieb ist ausgeschlossen.

Nur die jeweils bewilligten Produkte pro Einrichtung (siehe Zuwendungsbescheid / Anlage „Tabelle zur Berechnung der Bewilligungssumme) können von Ihnen auch abgerechnet werden.

Bitte reichen Sie nur Liefervereinbarungen mit Schulen ein, die vom Ministerium eine Zusage für die Teilnahme am EU-Schulprogramm für das Schuljahr 2023/2024 erhalten haben. Reichen Sie die Liefervereinbarung(en) immer zwingend zusammen mit dem Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen ein.

Im Übrigen nehmen Sie bitte die Hinweise zum Bewilligungsverfahren sorgfältig zur Kenntnis

Der Fördersatz beträgt im Schuljahr 2023/2024 0,42 €/100 Gramm Obst und Gemüse.

Zulassung und Bewilligung

Sie haben Interesse als Lieferbetrieb im EU-Schulprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, Programmteil Schulobst -gemüse aktiv zu werden? Hierfür brauchen Sie sich nur als Lieferbetrieb zulassen zu lassen, auf Schulsuche zu gehen und eine Bewilligung zu beantragen.

Tipps zur Umsetzung

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.

Kontakt

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

schulobst(at)lanuv.nrw.de
Tel.: 02361-305-2441

Erreichbarkeit i.d.R.:

Mo/Do 13-14 Uhr

Di/Mi    10-12 Uhr

 

Such-Icon

Schulsuche

Sie sind bereits als Lieferbetrieb zugelassen? Hier finden Sie alle teilnehmenden Schulen in Ihrer Umgebung.