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Ablauf und Tipps zur Umsetzung

Was bedeutet es für meine Einrichtung, wenn wir am Schulmilchprogramm teilnehmen? Wer kann sich für die Teilnahme bewerben? Wie funktioniert die Bewerbung? Wie finde ich einen Lieferbetrieb? Wie ist der weitere Ablauf?

So funktioniert es in der Praxis

Die Kinder der teilnehmenden Einrichtungen können während des gesamten Schul- und Kitajahres mit zwei kostenlosen Portionen Trinkmilch oder Joghurt pro Woche versorgt werden. Eine Portion Milch entspricht für Kita-Kinder 200 ml, für Schulkinder 200 oder 250 ml, eine Portion Joghurt 150 g. Während der Schulferien oder Schließzeiten der Kitas pausiert die Belieferung.

Der Bezug der Produkte ist für die Einrichtungen kostenlos! Die Organisation vor Ort übernehmen die Einrichtungen selbst. Hierzu gehört die Verteilung der Produkte auf die Klassen, die Rückgabe der Kisten und das Quittieren der Lieferscheine für Ihren Lieferbetrieb.

Bitte beachten Sie darüber hinaus unbedingt die Teilnahmebedingungen und die Hygieneempfehlungen.

Es gilt: Eine Bewerbung mit der gesamten Einrichtung ist möglich, aber nicht verpflichtend. Sollte nicht die gesamte Einrichtung am Programm teilnehmen, geben Sie bitte die entsprechende Kinderanzahl an, die am Programm teilnehmen soll. Um hier zu einer realistischen Zahl zu kommen, fragen Sie optimaler Weise die Teilnahme bei den Familien ab. Wenn Sie bereits in den Vorjahren am EU-Schulmilchprogramm teilgenommen haben, haben Sie zudem eine gute Orientierung, wie viele Kinder der Einrichtung im Schnitt teilnehmen. Bitte bedenken Sie auch: damit sich die Anlieferung für die jeweilige Einrichtung lohnt, sollte eine nennenswerte Anzahl an Kindern teilnehmen.

Im Programmteil Schulmilch können sich zusätzlich zu nordrhein-westfälischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe auch Kindertageseinrichtungen für die Teilnahme bewerben.

Die Zulassung zum EU-Schulprogramm NRW, Programmteil Milch gilt für das ganze Schul- und Kitajahr. Der Lieferbetrieb erhält den genauen Lieferzeitraum per Zuwendungsbescheid. Eine Lieferung vor dem genannten Zeitraum ist nicht zulässig.

Die jeweilige Durchführungsphase dauert immer ein Schul- oder Kitajahr. Sollten Sie im Laufe der Projektdauer jedoch feststellen, dass z.B. organisatorische Aufgaben nicht mehr zu bewältigen sind, oder sollten andere zwingende Gründe vorliegen, die einen Projektausstieg nötig machen, melden Sie dies bitte per E-Mail an schulmilch@mlv.nrw.de. Klären Sie den Ausstieg bitte auch rechtzeitig mit Ihrem Lieferbetrieb.

Gefördert werden kann Frisch- und H-Milch (auch laktosefrei) in Bio-Qualität oder konventioneller Variante, ebenso wie Naturjoghurt (bio oder konventionell) ab Fettgehaltsstufe 1,5 %. Welche Produkte in welcher Gebindegröße von der Einrichtung bezogen werden kann, muss mit dem jeweiligen Lieferbetrieb besprochen und im Falle der Zulassung in der Liefervereinbarung (Eckdatenpapier) festgehalten werden.

Alle interessierten Einrichtungen bewerben sich online über die Website www.schulobst-milch.nrw.de. Auf der Website wird das Online-Bewerbungsverfahren i.d.R. von Mitte März bis Mitte April frei geschaltet. Die Bewerbung ist ausschließlich online möglich.

Das sind die Auswahlkriterien im Bewerbungsprozess:

Bitte beachten Sie: das Bewerbungsverfahren wurde im Vergleich zu den letzten Jahren aufgrund des großen Interesses erweitert. Entscheidend für die Zulassung zum Programm ist nicht der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung, sondern ein kriteriengesteuertes Auswahlverfahren.

  • Das EU-Schulprogramm NRW richtet sich vor allem an Einrichtungen mit besonderer sozialer Bedarfslage.
  • Die Einbindung der Thematik „Gesundheitsförderung und gesunde Ernährung“ in den Kita- bzw. Schulalltag wird positiv bewertet.

Nach Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten die Schulen und Kitas voraussichtlich bis Mitte Mai vom Ministerium eine Benachrichtigung, ob die Bewerbung für das kommende Schul- und Kitajahr erfolgreich war. Wie viele Einrichtungen eine Zusage erhalten, hängt von den verfügbaren Finanzmitteln sowie der Nachfragen seitens der Einrichtungen ab. Alle zugelassenen Kitas und Schulen werden zudem auf einer Liste auf der Website veröffentlicht.

Die Belieferung mit Milch oder Joghurt übernehmen Lieferbetriebe, die vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) zugelassen sind.

Alle zugelassenen Lieferanten sind unter: www.schulobst-milch.nrw.de veröffentlicht. Erhält Ihre Einrichtung eine Zusage für die Teilnahme am Programm, können Sie im Anschluss einen der Lieferbetriebe ansprechen, ob er die Belieferung Ihrer Einrichtung übernehmen kann. Oft bestehen schon aus den Vorjahren Lieferbeziehungen und es muss gar keine neue Suche erfolgen.

Sollten Sie keinen passenden Lieferbetrieb finden, haben Sie die Möglichkeit, Betriebe vor Ort anzusprechen, die dann eine Zulassung beim LANUV beantragen können. Informationen zu dem Zulassungsverfahren für Lieferbetriebe sind auf der Website unter Infos für Lieferbetriebe zu finden. Auch der Lebensmittelhandel vor Ort kann eine Zulassung beim LANUV stellen und die Belieferung Ihrer Einrichtung übernehmen. Grundsätzlich gibt es allerdings keine Garantie, dass ein Lieferbetrieb die Belieferung ihrer Einrichtung übernimmt.

Haben sich Einrichtung und Lieferbetrieb gefunden, füllen Sie gemeinsam die Liefervereinbarung aus und legen die Liefereckpunkte, z.B. welches Sortiment (ob Milch oder Joghurt) in welcher Packungseinheit in Ihre Einrichtung geliefert werden kann, fest. Anschließend reicht der Lieferbetrieb die Liefervereinbarung gemeinsam mit dem Antrag auf Bewilligung beim zuständigen LANUV ein.

Ihre Einrichtung ist für die Organisation vor Ort zuständig. Bevor es mit der Lieferung losgeht, sollten Sie folgende Punkte geklärt haben:

Wer ist die zuständige Ansprechperson für das Programm? Sollten sich hier Änderungen ergeben, teilen Sie uns diese bitte umgehend mit: schulmilch@mlv.nrw.de

Wie erfolgt die Anlieferung und Verteilung auf die Klassen?

Wer ist für das Quittieren der Lieferscheine zuständig?

Gibt es, falls notwendig, Lagermöglichkeiten oder Kühlschränke in der Einrichtung?

Im Schuljahr 2023/2024 werden Milch und/oder Joghurt in den folgenden Wochen geliefert:

  • 28.08.2023 - 29.09.2023
  • 16.10.2023 - 15.12.2023
  • 08.01.2024 - 09.02.2024
  • 12.02.2024 - 22.03.2024
  • 08.04.2024 - 17.05.2024
  • 20.05.2024 - 21.06.2024

Wie bisher gilt auch in diesem Schuljahr, dass die Lieferungen nur dann an die zugelassenen Einrichtungen erfolgen dürfen, wenn der Lieferant seinen Zuwendungsbescheid vom LANUV erhalten hat.

WICHTIG: Neu im Schulmilchprogramm ist die Regelung, dass Sie als Einrichtung den Liefernachweis quittieren und zeitnah an den Lieferbetrieb zurückgeben. Dieser Schritt ist notwendig, damit Ihr Lieferbetrieb die Auszahlung der Beihilfe beantragen kann. Bitte senden Sie die Lieferscheine nicht an das Ministerium.