Für das Schuljahr 2022/2023 sind folgende Abrechnungszeiträume geplant:
1. KW 35-39: 29.08.2022 - 30.09.2022
2. KW 42-51: 17.10.2022 - 22.12.2022
3. KW 02-07: 09.01.2023 - 17.02.2023
4. KW 08-13: 20.02.2023 - 31.03.2023
5. KW 16-19: 17.04.2023 - 12.05.2023
6. KW 20-24: 15.05.2023 - 16.06.2023
Die Lieferungen dürfen voraussichtlich bereits am 29.08.2022 und nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten. Ferien und Schließzeiten sind von der Förderung ausgenommen.
Endgültig und verbindlich werden die Abrechnungszeiträume und der Lieferstart erst im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Die Bewilligungsunterlagen für das kommende Schuljahr sind fertiggestellt und stehen ab sofort hier zum Download bereit.
Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag samt Anlagen bis zum 17.06.2022 bei uns ein. Bei dieser Frist handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist, auch danach eingehende Anträge sind wirksam. Die Frist dient vielmehr dazu, uns eine abschließende Bearbeitung bis zum Lieferbeginn des neuen Schuljahres Anfang September zu ermöglichen. Bitte reichen Sie nur Liefervereinbarungen/Eckdatenpapiere mit Einrichtungen ein, die vom Ministerium eine Zusage für die Teilnahme am EU-Schulprogramm für das Schuljahr 2022/2023 erhalten haben. Im Übrigen nehmen Sie bitte die Hinweise zum Bewilligungsverfahren sorgfältig zur Kenntnis.
Teilen Sie uns gerne kurzfristig (und völlig unverbindlich) Ihr Liefergebiet mit. Bislang ist ja „nur“ der Sitz Ihres Betriebs in der Liste der Lieferbetriebe aufgeführt. Uns (und das Ministerium) erreichen vermehrt Anfragen von Einrichtungen, die sich ausschließlich an dem Sitz Ihres Unternehmens orientieren und gar nicht abschätzen können, wie groß oder klein Ihr jeweiliger Lieferradius ist. Die Information über die Liefergebiete ist natürlich vor allem dann wichtig, wenn Sie überregional (in großen Teil von oder in ganz NRW) oder zumindest in mehreren Städten oder Kreisen liefern möchten. Die eingehenden Angaben nehmen wir dann umgehend in die Liste der Lieferbetriebe auf.