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Urheber- und Nutzungsrechte und weitere rechtliche Grundlagen

Das Copyright für Texte und Bilder (Fotos, Grafiken, Logos) auf der Webseite www.schulobst-milch.nrw.de liegt, soweit nicht anders vermerkt, beim Ministerium für  Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV). Sofern das MLV nicht Urheber der jeweiligen Inhalte ist, so hat das MLV das Nutzungsrecht von dem jeweiligen Urheber erworben.

Jede Nutzung der auf der Webseite www.schulobst-milch.nrw.de veröffentlichten Inhalte (Texte, Grafiken, Bilder, Logos, Layouts usw.) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Berechtigten. Eine entsprechende Anfrage ist an schulobst@mlv.nrw.de zu richten.

Für die Liefervereinbarung/das Eckdatenpapier und das Schulprogramm-Logo gelten abweichend folgende Nutzungsbedingungen.

Das auf der Website bereitgestellte Logo darf von an dem EU Schulprogramm NRW teilnehmenden Schulen und Lieferanten für folgende Zwecke auch ohne die Einholung der vorherigen Zustimmung genutzt werden:

  • Presseveröffentlichungen
  • Veröffentlichungen in Printmedien
  • Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen
  • Online- und multimediale Veröffentlichungen

Eine Vervielfältigung oder Verwendung des Logos (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation des digitalen Logos, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgeht, ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des MLV erlaubt. Ebenso darf das digitale Bild nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Betextung.

Das MLV behält sich vor, dem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder einer wesentlichen Nutzungsverletzung nachzugehen.

Bei Verwendung des Schulprogramm-Logos ist die Quelle "Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen" anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen (z.B. Webseiten).

Die Nutzung des auf der Website als PDF-Datei bereitgestellten Formulars für die Liefervereinbarung/das Eckdatenpapier durch die am EU Schulprogramm NRW (Programmteile Schulobst und -gemüse  und Schulmilch) teilnehmenden Einrichtungen und Lieferbetriebe ist auch ohne die vorherige Zustimmung des MLV zulässig. Das Formular darf erst mit den Daten des Lieferbetriebs und mit seiner Unterschrift versehen werden, wenn sich die Einrichtung für die Belieferung durch diesen Lieferbetrieb entschieden hat.

Förderrichtlinie

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schulobst und -gemüse sowie Milch und Milchprodukten in Nordrhein-Westfalen (RLSchulprogramm NRW) RdErl. d. Ministeriums Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 30. Juni 2017 wurde im Ministerialblatt veröffentlicht. Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie sowie alle nachträglichen Änderungen finden Sie unter dem nachfolgendem Link:

Richtlinie Schulprogramm NRW

NRW-Strategie zur Umsetzung des EU-Schulprogramms

EU-Dokumente und Bundesrecht

Hier finden Sie alle relevanten Verordnungen der Europäischen Union zum früheren Schulobst- und -gemüseprogramm und derzeit gültigen EU-Schulprogramm NRW sowie die entsprechenden bundesrechtlichen Dokumente.

VERORDNUNG (EU) 2016/791

Verordnung (EU) Nr. 2016/795

Durchführungsverordnung (EU) 2017/39

Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch

Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse