Auch Sie werden in den letzten Tagen und Wochen sicherlich gespannt das aktuelle politische Tagesgeschehen verfolgt haben, sowohl als Privatperson als auch als Schulobstlieferant. In letzterer Rolle ging es natürlich vor allem um die Entscheidung, wie es mit den Schulen nach den Weihnachtsferien weitergeht. Im letzten Jahr konnten wir unseren Lieferzeitraum gerade noch so regulär beenden, ehe es für die Schüler in die vorgezogenen Ferien ging. Wir haben zu diesem Zeitpunkt gehofft, dass wir in diesem Schuljahr von weiteren Schulschließungen und Ausfällen im Rahmen des Schulprogramms verschont bleiben. Jetzt ist das neue Jahr erst wenige Tage alt, und wir müssen feststellen, dass sich dieser Wunsch leider nicht erfüllt hat. Der Präsenzunterricht wird schulformübergreifend bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Einige von Ihnen haben vor diesem Hintergrund schon bei uns angefragt, welche Folgen das für Sie als Lieferanten hat. Auch diejenigen, die sich nicht gemeldet haben, werden sicherlich von der Aussetzung des Präsenzunterrichts bis Ende Januar 2021 erfahren haben und vielleicht sogar auf eine Auskunft unserseits gewartet oder zumindest gehofft haben. Bedingt durch die Tatsache, dass der nächste Abrechnungszeitraum „erst“ zum 18.01.2021 starten sollte, haben wir diesmal immerhin eine Woche – und damit eine Woche mehr als beim letzten Mal –, um uns auf die geänderten Umstände vorzubereiten.
Bis zum 31.01.2021 gelten folgende Maßnahmen, die Ihnen zum Teil sicherlich aus dem letzten Schuljahr noch bekannt sein werden:
Sobald es verbindliche Aussagen gibt, wie es ab Februar weitergeht, werden wir Ihnen auf diesem Wege und auf der Homepage weitere Informationen zukommen lassen.
Zu guter Letzt möchte ich schon jetzt – in der Hoffnung, dass dies nicht relevant wird – noch auf einen Punkt hinweisen. Sollte es, wie im letzten Jahr, dazu kommen, dass für einen ganzen Lieferzeitraum Lieferungen ausfallen und Sie diesen nicht abrechnen werden, so teilen Sie uns dies trotzdem, zumindest per E-Mail mit. Nur dann können wir diese Mittel freigeben, um ggf. das Schulobstjahr zu verlängern und weitere Lieferungen zu fördern. Ohne entsprechende Mitteilung müssen wir davon ausgehen, dass Sie diesen Zeitraum noch abrechnen wollen.
Die öffentliche Kasse fürs EU-Schulobstprogramm schließt dieses Jahr noch ein wenig früher als im letzten Jahr. Daher habendie LWK und wir die letzten Auszahlungen für dieses Jahr letzte Woche angestoßen. Die entsprechenden Beträge sollten spätestens heute oder morgen bei Ihnen eingehen. Weitere Auszahlungen können wir erst wieder Anfang Januar veranlassen. In der Zwischenzeit prüfen und bearbeiten wir Ihre Anträge selbstverständlich weiter.
Wir freuen uns, dass trotz der aktuellen Corona-Lage der Schulbetrieb weiterläuft und die meisten Schulen einen guten Weg gefunden haben, mit den strengeren Hygieneanforderungen umzugehen und weiter am EU-Schulobstprogramm teilzunehmen. Insbesondere denjenigen von Ihnen, die sich kurzfristigen Absagen oder dem Wunsch nach zeitweisen Lieferstopps seitens der Schulen gegenübergestellt sahen, möchten wir für Ihren verständnisvollen Umgang damit und die gezeigte Kooperationsbereitschaft danken.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien auch und insbesondere in dieser ungewöhnlichen Situation eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. Auf dass in 2021 wieder ein bisschen mehr Normalität einkehrt.
Die Bewilligungsphase für das Schuljahr 2020/2021 ist weitestgehend abgeschlossen. Die meisten Zuwendungsbescheide wurden seit Freitag versandt. Die letzten Bescheide werden morgen vorab per E-Mail übersandt, damit Sie noch für die nächste Woche planen und mit den Lieferungen starten können. Sollten Sie bis Ende der Woche keinen Bescheid erhalten haben, melden Sie sich frühestens am Donnerstag oder spätestens am Freitag beim LANUV. Erster Liefertag ist der 07.09.2020.
Wie bisher gilt auch in diesem Schuljahr, dass die Lieferungen nur dann an die mitgeteilten Schulen erfolgen dürfen, wenn der Lieferant seinen Zuwendungsbescheid vom LANUV erhalten hat.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung des EU-Schulprogramms NRW und einen guten Start ins neue Schuljahr.
Ihr Schulprogramm-Team NRW
Der Portionspreis wird sich zum Schuljahr 2020/2021 von 0,37 € auf 0,39 €/100 Gramm Obst und Gemüse erhöhen.
Es wird wie im Vorjahr 93 Fördertage/Verzehrtage geben.
Lieferbeginn Schuljahr 2020/2021: Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am 07.09.2020
Die einzelnen Abrechnungszeiträume:
Die Bewilligungsanträge werden derzeit geprüft. Die Zuwendungsbescheide werden Ihnen voraussichtlich in der letzten August- bzw. der ersten Septemberwoche zugehen, damit Änderungen der Schülerzahlen bis zu einem möglichst späten Zeitpunkt berücksichtigt werden können.
Den neuen Auszahlungsantrag und die neue Liefernachweis-Datei stellen wir Ihnen ebenfalls rechtzeitig vor Lieferbeginn zur Verfügung.
Die neuen Bewilligungsanträge samt Anlage und Liefervereinbarungen/Eckdatenpapieren sind online. Sie finden Sie hier. Bitte nehmen Sie auch das dort hinterlegte Hinweisblatt zur Kenntnis. Es enthält die wesentlichen Informationen zum diesjährigen Bewilligungsverfahren.
Reichen Sie Ihren Antrag samt Anlagen bitte bis zum 30.06.2020 bei uns ein. Dies ist keine Ausschlussfrist, auch danach eingehende Anträge sind wirksam. Die Frist dient vielmehr dazu, uns eine abschließende Bearbeitung bis zum Lieferbeginn des neuen Schuljahres zu ermöglichen. Bitte reichen Sie nur Liefervereinbarungen/Eckdaten-papiere mit Schulen ein, die vom Ministerium für die Teilnahme am EU Schulprogramm für das Schuljahr 2020/2021 zugelassen wurden.
Die Abrechnungszeiträume für das neue Schuljahr sind noch nicht terminiert, auch der genaue Fördersatz ist uns noch nicht bekannt. Wir werden Sie umgehend informieren, wenn diese Fakten bekannt sind. Dann werden wir die neuen Auszahlungsanträge und Liefernachweise erstellen und Ihnen wie gewohnt im Download-Bereich unserer Website zur Verfügung stellen.
Teilnahmebedingungen
Zulassung und Bewilligung
Sie haben Interesse als Lieferant im EU-Schulprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, Programmteil Schulobst -gemüse aktiv zu werden? Hierfür brauchen Sie sich nur als Lieferant zulassen zu lassen, auf Schulsuche zu gehen und eine Bewilligung zu beantragen.
Tipps zur Umsetzung
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.
Kontakt
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
schulobst@lanuv.nrw.de
Tel.: 02361-305-2441
Erreichbarkeit i.d.R.:
Di/Mi/Fr 9-12 Uhr
Mo/Do 14-15 Uhr
Schulsuche
Sie sind bereits als Lieferant zugelassen? Hier finden Sie alle teilnehmenden Schulen in Ihrer Umgebung.